Rechnet sich das ??
Ökonomische Aspekte von Bioenergiedörfern
(Stand 31.1.2006)
Durch die Umstellung der Wärme- und Stromversorgung auf Biomasse
sind unterschiedliche Wirtschaftssubjekte betroffen. Die Frage, ob sich
Bioenergiedörfer "rechnen", soll entsprechend aus mehreren
Blickwinkeln behandelt werden:
1. Auswirkungen auf die beteiligten Haushalte,
2. Perspektiven für die Land- und Forstwirtschaft,
3. Wirtschaftlichkeit der Betreibergesellschaft,
4. Folgen für die regionalen Wirtschaftskreisläufe.
1. Auswirkungen auf die beteiligten Haushalte
Welche Veränderungen ergeben sich für die beteiligten Haushalte
bei der Versorgung mit Strom ? Wird der Strom teurer ?
Ziel des Projektes ist es, dass mindestens so viel Strom in der Bioenergieanlage
hergestellt wird, wie im Dorf insgesamt verbraucht wird. Hierzu wird das
in der Biogasanlage gewonnene Biogas in einem Motor (Blockheizkraftwerk)
verbrannt. Über einen angeschlossenen Generator wird Strom erzeugt.
Dieser Strom wird in das vorhandene Leitungsnetz des Stromversorgers eingespeist
und im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet. Eine
direkte Belieferung der Haushalte durch die Bioenergieanlage erfolgt nicht.
Es wird aber sichergestellt, dass im Jahresdurchschnitt mindestens die
gleiche Strommenge ins Netz eingespeist wird, wie die Haushalte insgesamt
verbrauchen.
Dies bedeutet, dass sich im Strombereich für die beteiligten Haushalte
nichts ändert. Die bisherigen Verträge zur Lieferung von Strom
mit den Versorgungsunternehmen (z. B. E.ON, Elektrizitätswerke Schönau
EWS, ...) bleiben unberührt. Der Strom wird dementsprechend auch
weder günstiger noch teurer.
Auf die direkte Belieferung wird aus mehreren Gründen verzichtet:
" Das vorhandene Stromnetz kann nur gegen hohe Durchleitungsgebühren
benutzt werden und die Verlegung eines zusätzlichen eigenen Stromnetzes
ist wenig sinnvoll.
" Die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist gesetzlich
hinreichend geregelt.
" Die Bereitstellung von zusätzlichen Speicher- und Reservekapazitäten
zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage verursacht unnötig hohe Kosten.
In Jühnde wird der Motor (das Blockheizkraftwerk) eine elektrische
Leistung von ca. 700 KW haben und mit ca. 4,5 bis 5 Mio. kWh Strom pro
Jahr mehr als das Doppelte des Jühnder Bedarfs von ca. 2 Mio. kWh
herstellen.
Wie verändert sich die Versorgung mit Wärme ?
Neben dem Einsatz von Biomasse als erneuerbaren Energieträger ist
ein weiteres zentrales Ziel, eine hohe Energieeffizienz zu erreichen.
Dies kann dadurch gelingen, dass die Wärme, die zwangsläufig
bei der Herstellung von Strom in einem Kraftwerk anfällt, ebenfalls
genutzt und nicht über Kühltürme an die Umgebung abgegeben
wird. Mit dieser "Abfallwärme" wird Wasser erhitzt und
dieses über ein Nahwärmenetz in die Häuser geleitet. Dieses
heiße Wasser kann direkt für Heizzwecke und über einen
Wärmetauscher für die Erhitzung von Brauchwasser (Bad, Küche,
etc.) genutzt werden.
Dies bedeutet für die beteiligten Haushalte, dass ihre vorhandenen
Heizkessel überflüssig werden und deshalb ausgebaut und - wenn
möglich - verkauft werden können. Die hausinterne Verteilung
der Wärme kann über das vorhandene Zentralheizungssystem (Rohrleitungen,
Heizkörper, etc.) erfolgen. Es ändert sich im Prinzip nur die
Wärmequelle.
Für Häuser, die noch über keine Zentralheizung verfügen
und z. B. mit Einzelöfen (Nachtspeicheröfen etc.) heizen, muss
auch die Verteilung der Wärme im Haus neu installiert werden.
Im Gegensatz zum Strombereich ändert sich bei der Wärmeversorgung
dadurch viel. Die eigene Heizung wird zugunsten eines Anschlusses an eine
"Dorfzentralheizung" aufgegeben.
In Jühnde machen ca. 70 % der Haushalte mit und schließen
sich an das Nahwärmenetz an.
Wird die Wärmeversorgung aus dem Netz für die Haushalte
teurer und wie wird der Wärmeverbrauch abgerechnet ?
Da sich die Verlegung eines Nahwärmenetzes nur lohnt, wenn eine hohe
Anschlussdichte erreicht wird, aber kein Anschluss- und Benutzungszwang
an das neue Nahwärmenetz besteht, muss durch die Tarifgestaltung
sichergestellt werden, dass die durchschnittlichen Heizkosten bei einem
Anschluss an das Nahwärmenetz nicht über den bisherigen Heizkosten
liegen. Da in Dörfern ohne Erdgasleitung die meisten Haushalte eine
Ölzentralheizung haben, dienen die Heizkosten einer Ölzentralheizung
als Vergleichsmaßstab.
Für eine Heizölheizung (20 kW Leistung) ergeben sich jährliche
Fixkosten in Höhe von ca. 800 Euro. Diese Kosten beinhalten die Abschreibungen
des Heizkessels und des Öltanks, die Zinskosten für das gebundene
Kapital und laufende fixe Kosten für Wartungsarbeiten, Schornsteinfeger
etc. Bei einem durchschnittlichen Heizölverbrauch von 3.000 Litern
und einem beispielhaften Heizölpreis von 0,35 (bzw. 0,40) Euro pro
Liter ergeben sich Kosten für das Heizöl von 1.050 (bzw. 1.200)
Euro pro Jahr. Insgesamt fallen Kosten von durchschnittlich ca. 1.850
(bzw. 2.000) Euro an. Nicht berücksichtigt sind hierin kalkulatorische
Kosten für die Nutzung der durch die Ölheizung belegten Kellerräume.
Der Wärmebezug aus dem Nahwärmenetz wird auf der Basis der tatsächlich
verbrauchten Kilowattstunden Wärme (kWh) anhand eines geeichten Wärmemengenzählers
in jedem Haus einzeln abgerechnet. Jeder bezahlt nur die Wärme, die
tatsächlich im Haus verbraucht wurde. Bei einem Energiegehalt von
ca. 10 kWh pro Liter Heizöl und einem angenommenen Jahresnutzungsgrad
der Heizölheizungsanlage von 80 % entsprechen 3.000 Liter Heizöl
einer Nutzwärme aus dem Nahwärmenetz von 24.000 kWh.
Preise - 2002 und heute
In Jühnde wurden in 2002 in den abzuschließenden Vorverträgen
die jährlichen Grundbeträge (Leistungspreis) sowie die Beträge
pro bezogener kWh Wärme (Arbeitspreis) festgelegt. Um nicht teurer
zu sein als bei der vergleichbaren Heizölheizung, wurden ein Leistungspreis
in Höhe von 500 Euro pro Jahr und ein Arbeitspreis in Höhe
von 0,049 Euro pro kWh Wärme vereinbart. Bei einer Wärmeabnahme
von 24.000 kWh ergeben sich direkte Kosten in Höhe von 1.676 Euro.
Für die Kostenrechnung sind ferner kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen
für die in Jühnde festgelegte einmalige Anschlussgebühr
in Höhe von 1.000 Euro sowie für die einmaligen Demontagekosten
der alten Heizungen und Öltanks sowie die Installationsarbeiten
im Haus (sekundärseitiger Anschluss) zu berücksichtigen. Je
nach Höhe dieser Umstellungsarbeiten ergeben sich zusätzliche
jährliche Kosten zwischen ca. 150 und 250 Euro. Die jährlichen
Gesamtkosten betragen dadurch ca. 1.826 bis 1.926 Euro.
Dies bedeutet für die Jühnder Haushalte, dass bei den vereinbarten
Tarifen die Kosten für den Wärmebezug aus dem Nahwärmenetz
vergleichbar den Kosten bei einer Heizölheizung bei einem Heizölpreis
von ca. 0,35 - 0,38 Euro pro Liter sind.
Diese kostenneutralen Tarife wurden von der Betreibergesellschaft in
Vorverträgen mit den Wärmekunden im Jahr 2002 verbindlich
fixiert. Durch die seit dem zu verzeichnenden beachtlichen Preissteigerungen
bei Heizöl ergeben sich deshalb bereits jetzt für die anschließenden
Haushalte deutliche Einsparungen bei den Heizkosten. Diese Einsparungen
betragen bei einem Heizölpreis von 0,55 € / l und dem angenommenen
durchschnittlichen Verbrauch von 3.000 Litern jährlich bis zu 600
Euro. Bei Haushalten, die mit Flüssiggas heizen, kam es bereits
bei den Preisen von 2002 zu einer deutlichen Ersparnis der Heizkosten
in der Höhe von ca. 1.000 Euro /Jahr.
Im Wärmevertrag in Jühnde sind keine automatischen Preisanpassungsklauseln
vereinbart, so dass die Heizkosten zunächst auf dem Niveau von
2002 verbleiben. Da es unwahrscheinlich ist, dass die Heizölpreise
dauerhaft merklich unter den Stand von 2002 fallen werden, können
sich die beteiligten Jühnder Haushalte längerfristig relativ
günstig mit Wärme versorgen.
Die Wärmekunden haben durch den Anschluss an das Nahwärmenetz
weitere Vorteile:
- " Durch den Ausbau des Heizkessels und der Brennstofflager (Öltanks)
wird zumindest ein Raum frei.
- "Das Bestellen von Heizöl bzw. Flüssiggas entfällt,
die Wärmeversorgung wird dadurch insgesamt komfortabler.
- " Im Rahmen des Anschlusses an das Nahwärmenetz werden die
Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage überprüft und Optimierungspotenziale
aufgezeigt.
- "Die benötigte Wärme wird weitestgehend CO2-neutral
auf der Basis eines erneuerbaren Energieträgers bereitgestellt.
Wie lange müssen sich die Haushalte vertraglich binden und können
die Preise für die Wärmelieferung von der Betreibergesellschaft
in dieser Zeit einfach erhöht werden ?
Die Pflichten und Rechte der Wärmekunden und der Wärmelieferungsgesellschaft
sind in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt. Hierin ist z. B. festgelegt,
dass derartige Verträge in der Regel für einen Zeitraum von
10 Jahren abgeschlossen werden.
Neben dieser allgemeinen Regelung werden zwischen der Wärmelieferungsgesellschaft
und den Wärmekunden Wärmelieferungsverträge abgeschlossen,
in denen die spezifischen Verhalte geregelt werden. Hierzu zählen
auch die Modalitäten möglicher Preisanpassungen. Welche Interessen
die Betreibergesellschaft hierbei verfolgt, hängt stark davon ab,
wie diese organisiert ist.
In Jühnde sieht der Anschluss- und Liefervertrag eine Vertragsdauer
von zehn Jahren vor.
Auf eine automatische Anpassung des Leistungs- und des Arbeitspreises
z. B. an die Veränderungen des Heizölpreises wird in Jühnde
bewusst verzichtet. Eine Veränderung bei den Lieferkonditionen
kann nur über einen Entschluss der Mitgliederversammlung der genossenschaftlich
organisierten Betreibergesellschaft erfolgen. Da in der Genossenschaft
alle Wärmekunden Mitglieder sind, ist davon auszugehen, dass Preiserhöhungen
nur dann stattfinden werden, wenn sie zum wirtschaftlichen Betrieb der
Bioenergieanlage wirklich notwendig sind.
2. Perspektiven für die Land- und Forstwirtschaft
Infolge der zunehmenden Mechanisierung und Zentralisierung sowie des Preisverfalls
für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind in den letzten 50 Jahren über
4 Mio. Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verloren gegangen. Ein Ende
dieses Strukturwandels ist nicht in Sicht.
Was haben die Landwirte von dem Anbau der Energiepflanzen?
Ein wichtiges Ziel des Projektes besteht darin, Landwirten die Möglichkeit
zu eröffnen, ein weiteres wirtschaftliches Standbein aufzubauen,
um dadurch dem Verlust an Einkommensmöglichkeiten und damit auch
Lebensperspektiven in der Landwirtschaft entgegen zu wirken. Neben der
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln kann sich bei einer mittel-
bis langfristigen Vertragsgestaltung die Bereitstellung von Energiepflanzen
zu einer von Schwankungen auf den Weltagrarmärkten unabhängigen
Einkommensquelle entwickeln.
Um den Anbau und die Lieferung von Energiepflanzen attraktiv zu machen,
sind deren Preise in einer Höhe festzulegen, dass die Landwirte sich
im Vergleich zu einer Referenzfrucht mindestens gleich gut stehen. Als
Referenzfrucht wurde im Projekt Winterweizen ausgewählt. Entsprechend
ist sicherzustellen, dass der finanzielle Überschuss pro Hektar Ackerfläche
bei einem Anbau von Energiepflanzen nicht unter denen bei einem Anbau
von Winterweizen liegt.
In Absprache mit den Jühnder Landwirten wurden - abhängig
von den Pflanzenarten und den Trockensubstanzgehalten - Lieferpreise
zwischen 58,- und 69,- Euro pro t Trockenmasse festgelegt. Diese Preise
beinhalten die Silierung und die Anlieferung an die Energieanlage.
Für den Anbau der Energiepflanzen werden in Jühnde ca. 200
ha Ackerfläche benötigt. Durch den Verkauf der Energiepflanzen
erzielen die Jühnder Landwirte ein Gesamtumsatz von ca. 200.000
Euro pro Jahr. Durch die langfristigen Lieferverträge findet hierdurch
eine beachtliche Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen statt.
Welchen Nutzen hat die Forstwirtschaft durch derartige Projekte ?
In der Forstwirtschaft besteht seit längerer Zeit das Problem, dass
Rest- und Durchforstungsholz nicht kostendeckend auf dem Markt abgesetzt
werden kann. Dies hat zur Folge, dass notwendige Durchforstungsmaßnahmen
oft nicht durchgeführt werden können und Resthölzer im
Wald verbleiben. In der Landschaftspflege anfallendes Holz wird in der
Regel direkt vor Ort gehäckselt und an die Böschung von Straßen
etc. geblasen. Aufgrund fehlender Absatzmöglichkeiten erfolgt selten
eine Bergung dieser Energieträger. Durch die zusätzliche Möglichkeit
des zumindest kostendeckenden Verkaufs von Holzhackschnitzeln an Holzheizwerke
lohnt sich in vielen Fällen die Durchforstung von Wäldern sowie
die Bergung von Rest- und Landschaftspflegeholz wieder.
Die Preise für die in Jühnde benötigten Holzhackschnitzel
orientieren sich an den vorhandenen Marktpreisen in Höhe von ca.
15,- Euro pro m3 für Frischholz aus dem Wald sowie ca. 5,- Euro
pro m3 bei Landschaftspflegeholz. Bei einem Bedarf von ca. 1.800 m3
Holzhackschnitzeln und einem teilweisen Bezug von Frischholz und Landschaftspflegeholz
ergeben sich Umsätze in der Forstwirtschaft / Landschaftspflege
in Höhe von ca. 20.000 Euro pro Jahr.
3. Wirtschaftlichkeit der Betreibergesellschaft
Was muss für die Bioenergieanlage investiert werden und wie lässt
sich das finanzieren?
Investition fallen an für den Kauf eines Grundstückes, den Bau
der Biogasanlage, des Heizwerkes sowie für das Nahwärmenetz.
Die Finanzierung erfolgt durch Eigenkapital, Darlehen und evtl. Zuschüsse.
Der Bau der Jühnder Bioenergieanlage wird inklusive dem Nahwärmenetz
ca. 5,0 bis 5,5 Mio. Euro kosten. Die Finanzierung dieser Investition
wird durch Eigenkapital der in Jühnde gegründeten Genossenschaft
(ca. 0,5 Mio. Euro), einen einmaligen Investitionszuschuss von der Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) im Auftrag des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
(ca. 1,32 Mio. Euro), weiteren Zuschüssen (ca. 0,2 Mio. Euro) sowie
Bankdarlehen (ca. 3,5 Mio. Euro) gewährleistet.
Können Folgeprojekte auch ohne einen Zuschuss für die Investitionen
umgesetzt werden?
Der einmalige Zuschuss für dieses Modellprojekt war notwendig, weil
die zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsplans kalkulierten
laufenden Umsatzerlöse für den Verkauf von Strom und Wärme
nicht ausreichten, um die laufenden Kosten einschl. der Abschreibungen
und einer kalkulatorischen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu decken.
Die Verrechung der einmaligen Förderung auf die Jahre der Nutzungsdauer
der bezuschussten Anlagenteile deckt die verbleibende Lücke.
Die kalkulierten Umsatzerlöse für den Wärmeverkauf in Jühnde
basieren auf einer Vergleichsrechnung mit Heizölpreisen von ca. 0,35
Euro / Liter. Durch die gestiegenen Heizölpreise wären in Folgeprojekten
höhere Tarife für den Verkauf von Nahwärme möglich,
ohne die Haushalte im Vergleich mit den Heizölheizungen schlechter
zu stellen. Bei einem Heizölvergleichspreis von 0,55 Euro / Liter
ließe sich entsprechend eine jährliche Umsatzsteigerung (einschl.
Umsatzsteuer) von ca. 600 Euro pro Haushalt realisieren. Diese Umsatzsteigerung
bewirkt, dass der Zuschussbedarf bei steigenden Heizölpreisen kontinuierlich
abnimmt.
Bei wahrscheinlich weiter steigenden Preisen für Heizöl und
der damit verbundenen Möglichkeit, die erzeugte Wärme zu höheren
Preisen zu verkaufen, besteht die Aussicht, dass abhängig von der
Höhe der Gesamtinvestitionen heute realisierte Bioenergiedorfprojekte
wirtschaftlich zu betreiben sein.
Wie sicher kann eine Bioenergieanlage dauerhaft wirtschaftlich betrieben
werden?
Die Betreibergesellschaft erzielt Umsätze zum einen durch den Verkauf
von Strom an das stromnetzbetreibende Energieversorgungsunternehmen. Die
Konditionen, insbesondere die Vergütung des Stroms, sind bundesweit
einheitlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt und gelten für
20 Jahre. Eine wichtige Aufgabe der Betreibergesellschaft besteht entsprechend
darin, die kontinuierliche Stromeinspeisung zu gewährleisten. Wenn
dies gelingt, wird über den Verkauf von Strom ein langfristig gut
kalkulierbarer und sicherer Umsatz erzielt.
Das zweite große Standbein ist der Umsatz durch die Wärmelieferung
an die an das Nahwärmenetz angeschlossenen Häuser. Die maximale
Umsatzhöhe hängt vor allem von den zum Vertragsabschluss herrschenden
Preisen für Heizöl ab, da Wärmekunden nur begrenzt bereit
sein werden, höhere Lieferkonditionen zu akzeptieren. Da auch beim
Wärmeverkauf beide Vertragsparteien ein Interesse an kalkulierbarer
Stabilität der Konditionen haben, ist auch dies eine langfristig
sichere Umsatzgröße. Wenn es der Betreibergesellschaft also
gelingt, den Bedarf der Wärmekunden zufriedenstellend zu decken,
ist bei den zu erwartenden Preissteigerungen für fossile Energieträger
nicht damit zu rechnen, dass Wärmekunden ihre Verträge kündigen.
Auf der Aufwandsseite fallen als große Positionen die Aufwendungen
für den Ankauf der Biomasse, die Abschreibungen der Anlagen und die
Zinszahlungen für die aufgenommenen Kredite an. Diese drei Positionen
machen in Jühnde ca. 75 % der Gesamtaufwendungen aus. Die Lieferpreise
der Biomasse sollten auf langfristigen Lieferverträgen basieren,
die den Vertragsparteien Betreibergesellschaft sowie Land- und Forstwirtschaft
eine gewisse Sicherheit bringen. Da die Verdienstmöglichkeiten der
Landwirte mit anderen Ackerfrüchten quasi die Preisuntergrenze bei
der Biomasse festlegt, wird sich bei der derzeitigen allgemeinen Lage
in der Landwirtschaft, die durch überwiegend sinkende Erzeugerpreise
gekennzeichnet ist, diese Aufwandsposition im Zeitablauf vermutlich nur
wenig nach oben bewegen. Die Höhe der notwendigen kalkulatorischen
Abschreibung der Bioenergieanlage wird im Wesentlichen durch die Entwicklung
der Anlagenpreise beeinflusst. Die Fremdkapitalkosten sind vom jeweiligen
Zinsniveau abhängig.
Die weiteren Aufwendungen (z. B. für Personal, Wartungsverträge)
sind überschaubar und kalkulierbar.
Insbesondere durch die hohe Sicherheit der zu erwartenden Umsatzerlöse
ist das mit dem Betreiben einer Bioenergieanlage verbundene Risiko im
Vergleich zu vielen anderen Unternehmensneugründungen eher gering.
Woher kommt das Eigenkapital der Betreibergesellschaft ?
Das Eigenkapital der Betreibergesellschaft setzt sich aus finanziellen
Einlagen der an der Gesellschaft beteiligten Personen zusammen. Diese
Beteiligung berechtigt zur Mitsprache in der Gesellschaft (z. B. bei der
Festlegung der Wärmepreise) und zur Beteiligung am Gewinn.
An der Gesellschaft sollten sich idealerweise die Wärmekunden sowie
die Land- und Forstwirte beteiligen. Hierdurch kann gewährleistet
werden, dass sie Kosten für die bezogene Wärme niedrig sowie
die Preise für die gelieferte Biomasse angemessen bleiben. Sollte
die Betreibergesellschaft einem großen Investor gehören, hätte
dieser sicher ein beachtliches Interesse an einer hohen Rendite. Da die
Konditionen für den Stromverkauf gesetzlich festgeschrieben sind,
können höhere Umsatzerlöse entsprechend nur durch höhere
Abgabepreise für die Wärme erzielt werden. Das läuft den
Interessen der angeschlossenen Haushalte an einer günstigen Wärmeversorgung
zuwider.
Eine Steigerung des Gewinns wäre auch möglich, wenn die Lieferpreise
für die Energieträger oder die Löhne gesenkt werden. Hieran
dürften weder die ortsansässigen land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe noch die Angestellten ein Interesse haben, da es sich hierbei
um die Senkung ihrer Einkommen und damit um eine Verschlechterung ihrer
Lebenssituation handelt.
Die Finanzierung der Bioenergieanlage durch ortsfremde Investoren läuft
strukturell den Interessen der Einwohner von Bioenergiedörfern zuwider
und ist damit nur begrenzt sinnvoll.
Für die Betreibergesellschaft wurde in Jühnde auf der
Basis einer Befragung im Ort die Rechtsform einer Genossenschaft gewählt.
In der gemeinsam erarbeiteten Satzung ist u.a. festgelegt, dass sich
alle Wärmekunden mit einer Einlage von mindestens 1.500 Euro an
der Genossenschaft beteiligen müssen. Ferner ist es begrenzt möglich,
dass auch Nicht-Wärmekunden Mitglied der Genossenschaft werden
können. Hierzu zählen z. B. Mieter aus Jühnde oder Interessenten
aus anderen Orten. Die Aufnahme von Nicht-Wärmekunden darf satzungsgemäß
nicht dazu führen, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Jühnder
Wärmekunden für evtl. notwendige Satzungsänderungen gefährdet
wird.
4. Folgen für die regionalen Wirtschaftskreisläufe
Welche Arbeitsplatzeffekte ergeben sich und warum sind Bioenergiedörfer
aus Sicht der Regionalentwicklung interessant ?
Die aus vielen Gründen erforderliche Energiewende bietet auch die
Chance zur Dezentralisierung der Energieversorgungsstrukturen und damit
zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Je nach Größe
der Bioenergieanlage werden ein bis zwei Arbeitsplätze für den
laufenden Betrieb neu geschaffen. Die Energieträger werden von den
Land- und Forstwirten vor Ort eingekauft, was aus deren Sicht eine weitere
Form der Direktvermarktung ihrer Produkte darstellt und zur Sicherung
ihrer Betriebe beiträgt.
Weitere regionale Effekte ergeben sich bei Dienstleistungsbetrieben wie
Banken, Versicherungen, Steuerberatern, Wartungsfirmen, etc. Bezogen auf
die gesamten Aufwendungen der Betreibergesellschaft kann man sagen, dass
von diesen weit über die Hälfte wiederum zu Umsätzen in
den jeweiligen Orten und der näheren Umgebung führen. Hierdurch
werden weitere Wertschöpfungsprozesse in der Region angestoßen.
Anders ausgedrückt führen die Ausgaben der Haushalte für
Strom und Wärme nicht mehr zu Einnahmen bei den OPEC-Ländern,
den großen Mineralölfirmen etc., sondern zu Einnahmen bei den
ansässigen Land- und Forstwirten sowie regionalen Dienstleistungsbetrieben
und zu Löhnen bei den in der Anlage angestellten Personen.
Besonders positiv ist, dass hier aufbauend auf den Potenzialen und Kapazitäten
der Menschen vor Ort eine eigenständige und selbsttragende Regionalentwicklung
stattfindet. Zur Stärkung des ländlichen Raums werden ansonsten
häufig Gewerbegebiete ausgewiesen und erschlossen, um dann externen
Unternehmen mit finanziellen Anreizen eine Ansiedlung schmackhaft zu machen.
Der langfristige Erfolg dieser Ansiedlungspolitik ist nicht immer gewährleistet,
da nach Ablauf von vertraglich festgelegten Fristen diese lokal nicht
verwurzelten Unternehmen häufig wieder in andere Gebiete mit neuen
und evtl. höheren Förderungen abwandern.
Durch Bioenergiedörfer wird entsprechend nicht nur die deutsche Außenhandelsbilanz
verbessert, sondern es werden auch Einkommen auf dem Land geschaffen und
die dortigen Lebensperspektiven verbessert. Hierdurch wird auch der Landflucht
und der Entwicklung zu reinen Schlafdörfern entgegen gewirkt.
Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Volker Ruwisch, vruwisc@gwdg.de
Prof. Dr. Folker Roland, froland@hs-harz.de
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